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1342. Juni 22. Liegnitz, auf dem Schloß (dat. et act).

in vigilia vigilie Johannis Baptiste.

Wenceslaus u. Ludwig [Grotefend, Stammtafeln IX, 1 u. 2. Hzg Boleslaw III. v. Liegnitz u. Brieg hatte 1342 zugunsten der gen. beiden Söhne der Regierung entsagt u. sich mit Brieg begnügt (Sammter, Chronik v. Liegn. I, 241)], Gebr., Herzöge v. Schles. u. Herren v. Liegnitz, bek., daß ihre getreuen Liegnitzer Ratmannen oder Bürger auf ihre Bitten, auch um sie als Getreue mit Rat u. Hilfe nicht zu verlassen, sich freiwillig verpflichtet haben, 100 Mark jährl. u. ewigen Zinses in u. auf gewissen hzgl. Einkünften, die sie (die Herzöge) aus zwingender Notwendigkeit wegen ihrer Schulden [Durch die Verschwendung ihres Vaters; s. Grünhagen, Geschichte Schlesiens Bd I, S. 186] den ehrenfesten Männern Rychlo v. Legnicz (Liegnitz) u. Hanko Saxo (Sachs), Bresl. Bürgern, rechtmäßig verkauft haben, diesen u. deren Erben u. rechtmäßigen Nachkommen aus den erwähnten herzogl. Einkünften dauernd geben zu wollen, wogegen die Herzoge der Stadt Liegnitz ihren Zoll u. die Landvogtei daselbst, sowohl in der Stadt als im Distrikt Liegnitz mit allem Zubehör, gemeinhin "marktczol" u. "czolgelt" genannt, u. allen andern Nutzungen u. mit dem hzgl. Recht u. Dominium, doch mit Ausnahme dessen, was in hohen u. niederen Rechtssachen 10 Mark übersteigt, wovon die Ratmannen 10 Mark erhalten sollen u. der Rest der hzgl. Herrschaft vorbehalten bleibt, rechtmäßig zu Erbrecht verkauft u. die Ratmannen namens der Stadt in den körperlichen Besitz davon, frei von aller Steuer u. allem Dienst, doch unter Vorbehalt des Rechtes der "collacio" [collatio-collata: Abgabe, die von allen Untertanen dem Herrn geleistet wird: vgl. Du Cange, Glossarium medie et infime latinitatis und Brinckmeier, Glossarium diplomaticum], gesetzt haben. Was in Stadt u. Distrikt Liegnitz an Dörfern, Alloden oder sonst zum Zoll und zur Landvogtei gehört, soll den Herzogen zum Schaden des Zolls u. der Landvogtei zu verkaufen, zu verschenken oder sonstwie zu entfremden rechtlich nicht erlaubt sein, vielmehr versprechen die Herzoge, die Stadt in ihren genannten Rechten mit allen Kräften zu schützen. Weil aber Hzg Bolezlaus (III.), ihr Vater, z. Z. seiner Herrschaft (s. S. 248 Anm. 3) u. mit ihrer Billigung, in Exemption der dauernden Einkünfte, die Peczco Brunonis auf Zoll u. Landvogtei hatte, diesen Zoll u. d. Landvogtei für 13 Jahre zur Zahlung an die Gläubiger des gen. Peczco den Liegnitzer Ratmannen oder Bürgern, die diese Schulden zu bezahlen verpachtet sind, überlassen hatte, wie das aus dem darüber ergangenen Privileg des näheren erhellt (s. Reg. 5649), weisen die Herzöge den Liegnitzer Ratmannen oder Bürgern für die Dauer dieser von den 13 Jahren vom künftigen Nicolaifest (Dez. 6.) noch restierenden 7 Jahre den gen. Zins von 100 Mark aus dem ihnen von der Stadt Liegnitz jährl. rechtmäßig zu zahlenden Schoß von 300 Mk. zur Zahlung an Rychlo u. Hanco u. deren Erben an u. sprechen die Stadt Liegnitz für diese 7 Jahre von je 100 Mk frei u. ledig, unbeschadet aber der Freiheiten, die Hzg Bolezlaus mit ihrer Einwilligung der Stadt wegen der Feuersbrünste u. anderer Verarmungen (depauperaciones) vom letzt vergangenen Pfingstfest ab auf 3 Jahre gegeben hat, so daß die Liegn. Ratmannen für diese 3 Jahre den hzgl. Schoß (exacciones) ganz besitzen (percipere) sollen, für welche Zeit die Herzoge ihnen zur Bezahlung des gen. Zinses von 100 Mk. an Rychlo u. Hanco jährlich von ihrem Schoß im Liegn. Distrikt auf den Dörfern 100 Mk., wo sie mit Sicherheit erhoben werden können, anweisen.

Z.: Die hzgl. Getreuen, Herren Jescho Busewoy, Albert Abscacz (Abschatz), Heinr. v. Landescrona (Landskron), Ritter, Bernhard Busewoy, Luther v. Schellindorf, Heinczco Abscacz, Gunzlin v. Keuschburg (Keuschberg) u. Tammo v. Calkruthe (Kalkreuth), hzgl. Notar, Ausf. dieses.


Nach dem Orig. i. Liegn. Stadtarch., Urk. Nr. 53, abgedr. bei Schirrmacher, Urkundenbuch der Stadt Liegnitz, S. 89 ff., woselbst über die weiteren Quellennachweise u. über die beiden kleinen Helmsiegel der Aussteller zu vergleichen ist. Agft bei Sammter, Chronik v. Liegn. I, 241; kurzes Regest bei Rößler, Urkunden Herzog Ludwigs I. v. Brieg i. Zeitschrift d. V. f. Gesch. Schles. Bd. VI, S. 4 Nr. 17.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.